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CORONA - Aktuelle Infos

Hinweis zur Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz

Veröffentlicht am 08.07.2021

Liebe Eltern,

das Gesundheitsamt weist im Zusammenhang mit der Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz in der Klasse auf folgendes hin: 

„Sollte in einer Klasse ein Infektionsfall auftreten, würden wir zunächst ähnlich wie im Flugzeug die Schülerinnen und Schüler der nächstliegenden Sitzplätze (davor, dahinter, rechts und links daneben) als enge Kontaktpersonen betrachten und eine Quarantäne anordnen.

Wenn die Laboruntersuchungen eine Besorgnis erregende Variante nachweisen, würde für die ganze Klasse eine Quarantäne ausgesprochen.

Davor schützt wie bisher im Zweifel nur das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbar.

Hinweis zur Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz in Schulgebäuden:

Vor dem Hintergrund der sich zunehmend ausbreitenden Delta-Variante und den Hinweisen aus Großbritannien, dass sie sich dort besonders in den Schulen verbreitet, können wir das Fortsetzen des Maskentragens nur befürworten. Sie verhindern damit, dass kurz vor den Ferien Quarantänen angeordnet werden müssen, die dann im ungünstigsten Fall eine Urlaubsreise verhindern.“

Falls Sie unter diesen Umständen möchten, dass Ihre Tochter oder ihr Sohn weiterhin auch im Unterricht Maske trägt, besprechen Sie das bitte selbst mit Ihrem Kind.

Wir hoffen, bis zu den Ferien von weiteren Infektionen verschont zu bleiben, möchten Ihnen aber mit diesem Hinweis die Möglichkeit geben, selbst einer möglichen Quarantäne vorzubeugen.

Mit herzlichen Grüßen aus der Erlenbachschule

Beate Kallenbach und Diana Zadrus

(Schulleitung)

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Änderung der Maskenpflicht

Veröffentlicht am 28.06.2021

Liebe Eltern, 

gestern erreichten uns die neuen Regelungen für Schulen bezüglich der Corona-Pandemie:

Ab morgen, Freitag, den 25. Juni, wird die Maskenpflicht weitgehend ausgesetzt, sofern die Infektionszahl regional unter 50 liegt. Ausgenommen sind einzig die Schulflure und die Klassenzimmer, bis der jeweilige Platz eingenommen worden ist. Somit besteht ab Freitag keine Verpflichtung mehr, während des Unterrichts oder auf dem Schulhof eine Maske zu tragen. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden. 

Bestehen bleibt hingegen die Testpflicht. Hier sind weiterhin zwei Tests pro Woche nachzuweisen.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht wird weiterhin nur Personen möglich sein, die über den Nachweis eines negativen Testergebnisses – entweder aufgrund eines professionellen Schnelltests oder aufgrund eines Selbsttests in der Schule – verfügen.

Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstags nicht älter sein als 72 Stunden.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, sind verpflichtet, dem Unterricht auf Distanz zu folgen. 

Je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort können die Gesundheitsämter wieder regionale oder schulbezogene Maßnahmen anordnen. 

Mit besten Grüßen aus der Schule 

Beate Kallenbach und Diana Zadrus

(Schulleitung)

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Bundesnotbremse gilt weiterhin

Veröffentlicht am 30.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, 
liebe Eltern,

leider ist die Inzidenz im Landkreis Limburg-Weilburg noch immer so hoch, dass die Bundesnotbremse weiterhin gezogen werden muss. Das bedeutet:

  • Wir befinden uns weiterhin im Distanzmodell.
  • Eine Notbetreuung für die Klassenstufe 1 bis 6 wird weiterhin nach den bekannten Regelungen angeboten (vorherige Anmeldung und Arbeitgeberbescheinigungen sind nötig, ebenfalls ein gültiger negativer Test oder die Erlaubnis, sich in der Schule selbst zu testen)
  • Es besteht weiterhin Maskenpflicht (OP-Maske, FFP2, bzw. KN95/N95)

Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 bleibt, können die Schulen wieder im Wechselmodell arbeiten.

Sollten Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Zuversicht.

Beate Kallenbach und Diana Zadrus

Schulleitung

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Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb: Auswirkungen der Notbremse des Bundes